Ihre TÜV SÜD Prüfstelle in Regensburg
TÜV SÜD Auto Partner GmbH

TÜV SÜD Auto Partner ist eine Vereinigung unabhängiger Kfz-Sachverständiger, die ihren Beruf als „Berufung“ sehen. Jeder Partner ist Meister seines Faches und „lebt“ die mobile Leidenschaft.
Als selbstständiges, 100-prozentiges Tochterunternehmen gehört die TÜV SÜD Auto Partner GmbH zum Verbund der TÜV SÜD-Gruppe.
Sie profitieren als Kunde von einem persönlichen Service, einem professionellen Team und unserer automobilen Leidenschaft!
Die Hauptuntersuchung (HU)
HU nach § 29 StVZO*
Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als TÜV bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind.

Änderungsabnahme bei umgebauten Fahrzeugen
nach § 19 (3) StVZO*
Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (Eintragung).

Oldtimergutachten nach § 23 StVZO
nach § 23 StVZO*
Ein Oldtimer ist ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht und sich in einem guten Erhaltungszustand befindet.
Um ein Fahrzeug, das den oben genannten Anforderungen entspricht, als Oldtimer zuzulassen, bedarf es eines Gutachtens für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer.

Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO
nach § 41a StVZO*
Der ordnungsgemäße Einbau bzw. die Vorschriftmäßigkeit der Gasanlage muss durch zwei Untersuchungen bestätigt werden. Die einmalige Gassystem-Einbauprüfung (GSP) und die wiederkehrende Gasprüfung (GWP) müssen begutachtet werden.

Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen
nach G607 (DVGW)
Schon kleine Fehler oder Mängel an Ihrer Flüssiggas-Anlage können äußerst gefährlich sein. Daher müssen Flüssiggas-Anlagen alle zwei Jahre von einem Spezialisten auf Herz und Nieren geprüft werden.

Die Tempo 100-Zulassung
nach 9. Ausnah.Vo. StVO*
Die Ausnahmeverordnung sieht die Möglichkeit vor, die Höchstgeschwindigkeit für Personenkraftwagen mit Anhängern und für mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhängern auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen auf 100 km/h zu erhöhen.

BO-Kraft für Busse und Taxen
nach § 41/42 BOKraft*
Fahrzeuge, die die Lizenz für die Personenbeförderung besitzen, unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Insbesondere für Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr wurde die BO-Kraft erlassen.
Kraftomnibusse, Mietwagen und Taxen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, werden während der jährlichen HU auf die Prüfpunkte der BO-Kraft inspiziert.

Hinweis: Die mit (*) gekennzeichnete Dienstleistungen werden im Namen und auf Rechnung der TÜV SÜD Autopartner GmbH durchgeführt